03-2018 Newsletter

Darmstadt, den 11. Februar 2018

veröffentlicht am 09.02.2018

F i n a n z e n

EuGH: DEU hat bei Reiseleistungen gg. MwSt-Systemrichtlinie verstoßen

In der Rechtssache C‑380/16 Kommission gegen DEU urteilte der EuGH am 08.02.2018: DEU hat gegen die MwSt.-Systemrichtlinie verstoßen, indem es Reiseleistungen, die gegenüber Steuerpflichtigen erbracht werden, die sie für ihr Unternehmen nutzen, von der MwSt.-Sonderregelung für Reisebüros ausschließt und indem es Reisebüros, soweit diese Sonderregelung auf sie anwendbar ist, gestattet, die MwSt.-Bemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen zu ermitteln.

Rat: Unterzeichnung des Abkommens zwischen der EU und Norwegen zur verstärkten Bekämpfung des MwSt.-Betrugs

Am 06.02.2018 wurde in Sofia ein Abkommen zur Förderung der MwSt.-Zusammenarbeit zwischen der EU und Norwegen unterzeichnet. Mit dem Abkommen erhalten die EU-Mitgliedstaaten und Norwegen einen Rechtsrahmen für die Verwaltungszusammenarbeit bei der Verhinderung von MwSt.-Betrug. Norwegen ist das erste Land, mit dem die EU ein Abkommen in diesem Bereich geschlossen hat.

S o z i a l e s

Eurostat: Arbeitslosenquote im Euroraum bei 8,7% – in der EU28 bei 7,3%

Nach einer Mitteilung von Eurostat vom 31.01.2018 lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Euroraum (ER19) im Dezember 2017 bei 8,7%. Damit war sie unverändert gegenüber November 2017 und verzeichnete einen Rückgang gegenüber 9,7% im Dezember 2016. Dies sei nach wie vor die niedrigste Quote, die seit Januar 2009 im Euroraum verzeichnet wurde, so Eurostat. In der EU28 lag die Arbeitslosenquote im Dezember 2017 bei 7,3%. Damit war sie unverändert gegenüber November 2017 und verzeichnete einen Rückgang gegenüber 8,2% im Dezember 2016. Dies ist weiterhin die niedrigste Quote, die seit Oktober 2008 in der EU28 verzeichnet wurde. Die niedrigsten Arbeitslosenquoten unter den Mitgliedstaaten wiesen im Dezember 2017 CZE (2.3%), MTA und DEU (beide 3.6%) auf.

J u s t i z

Kommission: Konsultation zur Aus- und Fortbildung von Justizbeamten

Die Kommission hat am 01.02.2018 eine Konsultation zur Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten im EU-Recht eingeleitet. Ziel der Konsultation ist es, Meinungen zur aktuellen EU-Strategie für die europabezogene justizielle Ausbildung von 2011 einzuholen, aber auch Beiträge zu sammeln für die neue Strategie für den Zeitraum 2019-2025, die die Kommission erarbeiten wird. Die Strategie legt die Schwerpunkte und Ziele der EU-Förderung für die europabezogene Aus- und Fortbildung für Angehörige der Rechtsberufe (z.B. grenzüberschreitende Austauschaufenthalte) fest. Am 09.11.2017 hatte die Kommission einen Fahrplan zur Evaluierung der laufenden Strategie 2011-2020 sowie einen Fahrplan zur Erarbeitung der neuen Strategie für die Jahre 2019-2025 veröffentlicht (vgl. BaB 21/2017). Die Strategie für 2019-2015 soll als neue Prioritäten u.a. die Aus- und Fortbildung des Personals im Strafvollzug und die justizielle Zusammenarbeit im Strafrecht, insbesondere mit Blick auf den Kampf gegen Terrorismus und Cybercrime, festlegen. Die nun eingeleitete Konsultation bietet die Gelegenheit, auf die künftigen Prioritäten Einfluss zu nehmen. Der Fragebogen liegt auf Deutsch vor. Die Konsultation endet am 26.04.2018.

EP: Verabschiedung der Geoblocking-Verordnung

Das EP-Plenum hat am 06.02.2018 den zuvor mit der Kommission und dem Rat ausgehandelten Kompromiss über eine Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking mit großer Mehrheit (557:89:33) verabschiedet. Die Kommission hatte den Verordnungsvorschlag am 25.05.2016 vorgelegt (vgl. BaB 10/2016). Am 20.11.2017 hatten EP, Kommission und Rat bekannt gegeben, sich auf einen Kompromiss geeinigt zu haben. Die neue Verordnung soll sicherstellen, dass Verbraucher, die Dienstleistungen oder Waren in einem anderen Mitgliedstaat online oder vor Ort erwerben wollen, nicht durch unterschiedliche Preise, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen diskriminiert werden, sofern dies nicht aus objektiven und nachprüfbaren Gründen, wie dem Mehrwertsteuerrecht oder Vorschriften zum Schutz des Gemeinwohls, gerechtfertigt ist. Nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Verkehrsdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, audiovisuelle Dienste (einschließlich der Übertragung von Sportveranstaltungen), Glücksspiele, Gesundheitsdienstleistungen und bestimmte soziale Dienstleistungen sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. Ebenfalls nicht erfasst sind urheberrechtlich geschützte digitale Inhalte. Die Einbeziehung dieser Produkte sowie weiterer Branchen (u.a. Finanzdienstleistungen, Verkehr und Gesundheitsvorsorge) wird allerdings Gegenstand der ersten Überprüfung der Verordnung sein, die zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten vorgesehen ist. Der Rat muss der Verordnung noch formal zustimmen. Sie wird neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.

EuGH: Bußgelder in den Luftfracht-Kartellen bestätigt

Der EuGH hat mit Urteilen vom 01.02.2018 in den Rechtssachen C-261/16 P, C-263/16 P, C-264/16 P und C-271/16 P die Rechtsmittel mehrerer Unternehmen, darunter die Deutsche Bahn mit ihrer Tochter Schenker sowie Kühne + Nagel, zurückgewiesen. Die Kommission hatte mit Beschluss vom 28.03.2012 Geldbußen in Höhe von insgesamt 169 Mio. EUR u.a. gegen die Rechtsmittelführer wegen Beteiligung an Kartellen im internationalen Luftfrachtsektor in den Jahren 2002-2007 verhängt. Sie warf den Unternehmen vor, sich über die Festlegung verschiedener Rechnungsstellungsmechanismen und Aufschläge in insgesamt vier verschiedenen Kartellen abgesprochen zu haben. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies die Klagen gegen den Beschluss mit Urteilen vom 29.02.2016 im Wesentlichen ab. Die gegen die Urteile eingelegten Rechtsmittel hat der EuGH nun zurückgewiesen. Das EuG habe zu Recht entschieden, dass bei der Berechnung der Geldbußen auf den Wert der Umsätze im Zusammenhang mit den Speditionsdiensten auf den betroffenen Handelsrouten als Dienstleistungspaket abzustellen ist. Die Ausführungen des EuG, dass die Geldbußen zwar zumindest hoch genug sein müssen, um die Unternehmen trotz der Gewinne, die sie aus einem Kartell ziehen können, von einer Beteiligung daran abzuschrecken, dass aber die Höhe einer Geldbuße nicht allein deshalb als unangemessen angesehen werden könne, weil sie nicht den wirtschaftlichen Schaden wiedergibt, der durch das betreffende Kartell entstanden ist oder hätte entstehen können, sind, so der EuGH, rechtlich nicht zu beanstanden.

G e s u n d h e i t  u n d  V e r b r a u c h e r s c h u t z

EP: Sonderausschuss über Pestizidzulassung eingesetzt und personalisiert

Das EP stimmte in seiner Plenarsitzung am 06.02.2018 zunächst für die Einsetzung, Zuständigkeiten, zahlenmäßige Zusammensetzung und Mandatszeit eines Sonderausschusses „Genehmigungsverfahren der Union für Pestizide“. In der Folge wurde am 08.02.2018 über die namentliche Zusammensetzung des Gremiums votiert. Unter den insgesamt 30 Mitgliedern sind aus DEU die folgenden MdEP im Sonderausschuss vertreten: MdEP Nobert Lins (EVP/DEU), MdEP Arne Gericke (ECR/DEU) und MdEP Ulrike Müller (ALDE/DEU) sowie als Stellvertreterin MdEP Maria Heubuch (GRÜNE/DEU). Der Sonderausschuss wird ab März 2018 seine Arbeit aufnehmen und zunächst das Zulassungsverfahren für Pestizide auf den Prüfstand stellen. Dabei soll u.a. aufbereitet werden, ob Konzerne die wissenschaftliche Bewertung von EFSA und ECHA unzulässig beeinflusst haben bzw. es Interessenskonflikte im Zulassungsverfahren gibt. Des Weiteren soll die Rolle der Kommission bei der Neuzulassung von Glyphosate beurteilt werden. Der Sonderausschuss wird ab dem ersten Sitzungstermin für die Dauer von neun Monaten eingesetzt und soll dem Parlament einen Abschlussbericht über die Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen für weitere Maßnahmen und Initiativen vorlegen.

Kommission: Vorschlag zur Revision der Trinkwasserrichtlinie angenommen

Die Kommission hat am 01.02.2018 einen Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vorgelegt. Der Vorschlag geht auf die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative „Right2Water“, zurück, bei der 1,6 Mio. Unterschriften zur Unterstützung eines verbesserten Zugangs zu sauberem Trinkwasser für alle Europäer gesammelt wurden. Die Kommission begründet die Revision der Trinkwasserrichtlinie inhaltlich u.a. damit, dass sich die Qualitätsüberwachung des Trinkwassers an Parametern orientiert, die vor über 20 Jahren festgelegt wurden. Verbraucher betrachteten Leitungswasser im europäischen Ausland mit Skepsis und seien in der Regel eher misstrauisch. Daher müsse u.a. geprüft werden, ob die Richtlinie aus dem Jahr 1998 gegenwärtigen und künftigen Belastungen gerecht wird. Der überarbeitete Vorschlag soll zudem eine ressourceneffiziente und nachhaltige Wasserbewirtschaftung gewährleisten und zur Reduktion des Energieverbrauchs sowie unnötigen Wasserverlusts beitragen. Ein gestärktes Vertrauen in die Qualität des Leitungswassers werde zudem die Verwendung von Plastikflaschen verringern. Um diese Ziele zu erreichen, werden verbesserte Normen für die Sicherheit von Wasser auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation vorgeschlagen. Darüber hinaus soll eine risikobasierte Bewertung der Sauberkeit des Wassers in der gesamten EU eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten (MS) sollen verpflichtet werden, den Zugang zu und die Nutzung von Trinkwasser durch eine Reihe von Maßnahmen zu verbessern (z.B. Schätzung des Anteils von Menschen ohne Zugang zu Trinkwasser, Information dieser Menschen über Möglichkeiten des Anschlusses an das Versorgungsnetz, Förderung der Nutzung von Leitungswasser in öffentlichen Gebäuden und Restaurants). Ferner soll der Zugang zu Informationen genauer geregelt werden, um das Vertrauen der Verbraucher in ihr Trinkwasser sowie dessen Qualität, Produktion und Bewirtschaftung zu verbessern.

U m w e l t

EP: Richtlinie zur Eindämmung industrieller CO2 Emissionen verabschiedet

Das EP hat am 06.02.2018 dem Bericht von MdEP Julie Girling (ECR/GBR) über den Vorschlag für eine Richtlinie des EP und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungs-maßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2-effiziente Technologien mit großer Mehrheit zugestimmt. Mit dieser Regelung wird die EU die CO2-Emissionen der Industrie stärker eindämmen, um die Zusagen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Die neue Richtlinie basiert auf der Trilog-Einigung vom 09.11.2017 zwischen Kommission, Rat und EP. Die Einigung wird als ein Erfolg der EU-Klimapolitik bewertet. Darüber hinaus bietet diese Entscheidung auch den Betreibern Sicherheit und ermöglicht es den Interessengruppen, die Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris voranzutreiben. Die Verknappung der Zertifikate um 2,2% ab 2021 jährlich wird als wichtigstes Ergebnis der Verhandlungen herausgestellt, da sich die Einziehung von Emissionszertifikaten beschleunigen wird. Diese decken im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) rund 40% der Treibhausgasemissionen der EU ab. Frühestens ab 2024 steht hierzu eine Überprüfung an, um ggf. diesen Anteil weiter zu erhöhen. Des Weiteren wird die Kapazität der Marktstabilitätsreserve verdoppelt, um überschüssige Zertifikate vom Markt zu nehmen. So werden in den ersten vier Jahren jährlich bis zu 24% der überschüssigen Zertifikate eingezogen, wodurch ihr Preis steigen und der Anreiz zur Verringerung der Emissionen erhöht wird. Um kohlenstoffarme Innovationen wie bspw. die Erneuerung der Energiesysteme in den einkommensschwächeren Mitgliedstaaten zu fördern, wird ein „Modernisierungsfonds“ eingerichtet. Die Finanzierungsregeln wurden verschärft. Ein neuer Innovationsfonds soll außerdem finanzielle Unterstützung für Vorhaben im Bereich erneuerbare Energieträger, Abscheidung und Speicherung von CO2 sowie Innovationen mit emissionsmindernder Wirkung gewähren. Ziel ist es, „Carbon Leakage“ und somit die Verlagerung von CO2-Emissionen und damit auch von Wirtschaftsstandorten zu verhindern. Die Branchen mit dem höchsten Risiko erhalten ihre EHS-Zertifikate ohne Gegenleistung. Weniger exponierte Branchen erhalten 30% der Zertifikate kostenfrei. Der Text wurde mit 535 Stimmen angenommen, bei 104 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen. Die formale Billigung des Rates steht noch aus; danach kann die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

Kommission: EU-Initiative für Bestäuber – Wie kann die EU gegen das Insektensterben vorgehen?

Die Kommission leitete am 11.01.2018 eine öffentliche Konsultation zu einer europäischen Initiative für Bestäuber ein. Fast jede zehnte Bienen- und Schmetterlingsart ist laut der Europäischen Roten Liste vom Aussterben bedroht. Um dem Insektensterben entgegenzuwirken, plant die Kommission die Entwicklung einer europäischen Initiative für Bestäuber und fordert Wissenschaftler, Landwirte und Unternehmen, Umweltorganisationen, Behörden und Bürger auf, bis zum 05.04.2018 einen Beitrag einzubringen. Schätzungsweise 15 Mrd. EUR der jährlichen EU-Agrarproduktion werden direkt den Bestäubern zugeschrieben. Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei, erklärte, dass Wissenschaftler vor einem steilen Rückgang der Bestäuber in ganz Europa warnen. Derzeit besteht ein gutes Verständnis von Rückgängen für einige Bestäuber, während es Wissenslücken für andere gibt. Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissar Phil Hogan hob hervor, dass Bestäuber wichtig für die Ernährungssicherheit und die Landwirtschaft sowie für das Leben auf dem Planeten seien, die Gesellschaft könne es sich nicht leisten, diese weiter zu verlieren. Die Prüfung des Fortschritts der EU 2020 Biodiversitätsstrategie habe gezeigt, dass die Bestäubung deutlich abnehmen könnte und weitere Maßnahmen zum Schutz notwendig seien.

B i l d u n g  u n d  K u l t u r

Kommission: Zwischenevaluierung des Programms ERAMUS+

Die Kommission hat am 31.01.2018 den Bericht über die Zwischenevaluierung des Programms ERASMUS+ vorgelegt. Darin wird die Umsetzung des Programms im Zeitraum 2014 – 2016 einer Bewertung unterzogen. In der Evaluierung werden zudem Vorschläge zur Anpassung der Durchführung des aktuellen Programms sowie Anregungen für ein potentielles Nachfolgeprogramm nach 2020 unterbreitet. Der Bericht bestätigt, dass das Programm das bis 2020 gesteckte Ziel, über vier Millionen Menschen in den unterschiedlichen Programmbereichen zu fördern, erreichen wird. ERASMUS+ genieße in der Öffentlichkeit hohes Ansehen und der europäische Mehrwert des Programms stünde außer Zweifel. Bei Lernenden wirke sich das Programm positiv auf den Erwerb von Fertigkeiten und Kompetenzen, Fremdsprachenkenntnisse, ihre Beschäftigungsfähigkeit und den Unternehmergeist aus. Zudem fördere es die Bereitschaft, im Ausland zu arbeiten oder zu studieren. Ferner unterstütze ERASMUS+ den Zusammenhalt in der EU, indem es soziales/staatsbürgerliches Verhalten fördere und dazu beitrüge, dass sich die Teilnehmer als Europäer fühlen. Die Bereiche der Schulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Jugendaktivitäten verfügten über ein hohes Potenzial für eine größere Beteiligung an Erasmus+-Aktivitäten. Besser als seine Vorläuferprogramme sei ERASMUS+ auf die Politik der EU abgestimmt und flexibel genug, um auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren (z.B. soziale Inklusion und die Verhinderung von Radikalisierung). Künftig will die Kommission Maßnahmen ergreifen, um Schulen und anderen kleineren Akteuren die Teilnahme am Programm zu erleichtern. Für ein Nachfolgeprogramm nach 2020 sollen Möglichkeiten für eine umfangreichere Weiterentwicklung und Finanzierung (vor allem mit Unterstützung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds) solcher Projekte geprüft werden, die potenzielle Impulsgeber für Strukturreformen auf nationaler Ebene sein könnten. Bereits ab 2018 sollen mehr Mobilitätsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, Lernende im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Auszubildende geschaffen werden. Die Vision der Kommission ist es, die Teilnehmerzahl bis 2025 zu verdoppeln und auch Lernende aus benachteiligten Verhältnissen besser zu erreichen.