05-2018 Newsletter

Darmstadt, den 16. März 2018

veröffentlicht am 09.03.2018

F i n a n z e n

Kommission: Konsultation zur Bekämpfung des MwSt.-Betrugs im E-Commerce

Am 27.02.18 wurde von der Kommission eine öffentliche Befragung zur Bekämpfung des MwSt.-Betrugs bei grenzüberschreitenden Online-Verkäufen eingeleitet. Ziel dieser Konsultation ist es, die Meinungen der verschiedenen Interessengruppen zu diesem Problem und seiner EU-Dimension, zur Geeignetheit des derzeitigen EURechtsrahmens, zur Frage eines EU-weit harmonisierten Ansatzes und zu den Auswirkungen der verschiedenen politischen Optionen zur MwSt.-Betrugsbekämpfung im E-Commerce zu sammeln. Diese Initiative ist eine der Letzten des MwSt.- Aktionsplans 2016. Sie ergänzt das kürzlich verabschiedete digitale MwSt.- Binnenmarktpaket. Fristende ist der 25.04.2018.

EP: Kritik am Verfahren bei Schwarzer Liste von Steueroasen

Während einer Debatte über die Schwarze Liste der Steuerparadiese am 28.02.2018 beklagten Abgeordnete aller Fraktionen die mangelnde Transparenz bei der Erstellung dieser Liste. Konkret wurde das Fehlen von Informationen über die Kriterien für die Aufnahme eines Landes in die Liste und vor allem für seine Streichung bemängelt, da dies die Glaubwürdigkeit der schwarzen Liste untergrabe. Die Kritik folgte auf einen Beschluss des Rates, sieben von achtzehn Ländern von der Liste der Steuerparadiese zu streichen, etwas mehr als einen Monat nach Erstaufnahme dieser Länder in die Liste.

Kommission: MwSt. auf Jachten: Vertragsverletzungsverfahren gegen CYP, GRI und MTA eröffnet

Am 08.03.2018 beschloss die Kommission, Aufforderungsschreiben an CYP, GRI und MTA wegen der nicht ordnungsgemäßen Erhebung von MwSt. auf die Bereitstellung von Jachten zu übermitteln. Dieser Sachverhalt könne zu großen Wettbewerbsverzerrungen führen und wäre häufig in der Berichterstattung über die letztjährigen Enthüllungen der sogenannten „Paradise Papers“ erwähnt. Die drei Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren. Kommen sie der Aufforderung nicht binnen diesen zwei Monaten nach, so kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Behörden dieser Länder übermitteln.

S o z i a l e s

Kommission, EP, Rat: Erfolgreicher Trilog zur Arbeitnehmerentsenderichtlinie

Am 01.03.2018 haben Kommission, EP und Rat Einigungen im Trilogverfahren zur Entsenderichtlinie bekannt gegeben. Nach monatelangem Ringen haben die Verhandlungsführer mitgeteilt, dass ein gemeinsames Verständnis der Grundzüge einer möglichen Einigung gefunden wurde. Konkrete Details wurden noch nicht bekanntgegeben. Diese sollen in Kürze veröffentlicht werden. Thomas Mann MdEP (EVP, DEU) sprach dabei von einem Paradigmenwechsel in der EU-Sozialpolitik. Verkündet wurden:
1. Das neue Prinzip der Entsendung laute „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ – Zulagen eingeschlossen.
2. Kosten für Unterbringung und Reise dürfen nicht mehr vom Arbeitgeber abgezogen werden.
3. Die Entsendung wird künftig grundsätzlich auf 12, für Sonderfälle auf 18 Monate begrenzt.
4. Es wird Sonderreglungen für den hochmobilen Transportsektor geben.

EuGH: Befristung von Arbeitsverhältnis über Regelaltersgrenze hinaus zulässig

Der EuGH entschied am 28.02.2018 in der Rechtssache in der Rechtssache C-46/17 – Hubertus John / Freie Hansestadt Bremen, dass die Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus zulässig sei. Das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters stehe einer nationalen Bestimmung nicht entgegen, die bei Arbeitnehmern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, das Hinausschieben des Zeitpunkts der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von einer befristet erteilten Zustimmung des Arbeitgebers abhängig mache. Im Ausgangsfall war einem Lehrer in Bremen nur für ein Schuljahr die Weiterarbeit gestattet worden. Sein Antrag auf eine erneute Verlängerung war abgelehnt worden.

EuGH: Kündigung von Schwangeren bei Massenentlassungen zulässig

Der EuGH entschied am 22.02.2018 in der Rechtssache C-103/16 – Jessica Porras Guisado / Bankia S.A. anders, als von Generalanwältin Sharpston vorgeschlagen. Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf demnach aufgrund einer Massenentlassung gekündigt werden. In diesem Fall müsse der Arbeitgeber der entlassenen schwangeren Arbeitnehmerin die ihre Kündigung rechtfertigenden Gründe und die sachlichen Kriterien mitteilen, nach denen die zu entlassenden Arbeitnehmer ausgewählt wurden. Der EuGH wies jedoch darauf hin, dass eine Kündigungsentscheidung, die aus Gründen erging, die wesentlich mit der Schwangerschaft der Betroffenen zusammenhängen, mit dem in der Richtlinie 98/59 (Massenentlassungsverfahren) vorgesehenen Kündigungsverbot unvereinbar ist.

EuGH: Rufbereitschaft von Reserve-Feuerwehrleuten ist Arbeitszeit

Der EuGH urteilte am 21.02.2018 in der Rechtssache C-518/15 – Ville de Nivelles / Rudy Matzak, klarer als von Generalanwältin Sharpston vorgeschlagen, dass die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während derer er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, als Arbeitszeit anzusehen ist. Die Verpflichtung, persönlich an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend zu sein, sowie die Vorgabe, sich innerhalb kurzer Zeit am Arbeitsplatz einzufinden, schränkten die Möglichkeiten eines Arbeitnehmers erheblich ein, sich anderen Tätigkeiten zu widmen. Die Mitgliedstaaten könnten allerdings bestimmen, dass das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers für diese Arbeitszeit von dem für die Ruhezeit abweicht, sogar so weit, dass für letztere Zeiten gar kein Arbeitsentgelt gewährt wird.

J u s t i z

Kommission: Empfehlung zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte

Die Kommission hat am 01.03.2018 eine Empfehlung zur Bekämpfung illegaler Inhalte auf Online-Plattformen veröffentlicht. Diese führt eine Reihe operativer Maßnahmen für den Umgang mit illegalen Online-Inhalten auf: darunter fasst die Kommission alle Inhalte, die gegen Unionsrecht oder nationales Recht verstoßen. Dabei handelt es sich insbesondere um terroristische Inhalte, Aufstachelung zu Hass und Gewalt, und Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Adressaten sind Plattformen mit Sitz in der EU, aber auch Unternehmen aus Drittstaaten, sofern sie ihre Aktivitäten an Kundinnen und Kunden in der EU richten. Einige Empfehlungen gelten auch für die Mitgliedstaaten. Die Kommission setzt weiter auf freiwillige Maßnahmen und eine Zusammenarbeit mit den Plattformen: legislative Maßnahmen enthält die Empfehlung nicht. Die Kommission behält sich aber vor, zu einem späteren Zeitpunkt auch gesetzliche Maßnahmen zu erwägen, wenn der bisher verfolgte Ansatz keine hinreichende Wirkung zeigt. Außerdem will sie in den kommenden Wochen eine öffentliche Konsultation zu dem Thema einleiten. Die Empfehlung folgt auf eine Mitteilung der Kommission vom 28.09.2017 zu diesem Thema (vgl. BaB 18/2017). Die Empfehlung geht über die Mitteilung v.a. insofern hinaus, als sie stärker auf terroristische Inhalte abstellt. So sollen terroristische Online-Inhalte grundsätzlich innerhalb einer Stunde, nachdem sie gemeldet wurden, entfernt werden.

EuGH: Kürzung der Richtergehälter keine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit

Der EuGH hat mit Urteil vom 27.02.2018 in der Rechtssache C-64/16 entschieden, dass die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunals de Contas nicht gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verstießen. Um die Folgen der Wirtschaftskrise zu bekämpfen, hatte PTL vorübergehend die Vergütungen im öffentlichen Dienst gekürzt, darunter auch die der Richter des portugiesischen Rechnungshofs. Die Gewerkschaft der Portugiesischen Richter hat dagegen Klage vor dem Obersten Verwaltungsgericht von PTL erhoben. Sie macht geltend, dass die Kürzung der Richtergehälter gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verstoße. Der EuGH ist dem jedoch nicht gefolgt. Er hebt zunächst die Bedeutung der in Art. 2 EUV normierten Rechtsstaatlichkeit als Grundwert der EU hervor. Art. 19 EUV, mit dem der Wert der in Art. 2 EUV proklamierten Rechtsstaatlichkeit konkretisiert wird, überträgt die Aufgabe, in der Rechtsordnung der Union die gerichtliche Kontrolle zu gewährleisten, nicht nur dem EuGH, sondern auch den nationalen Gerichten. Demnach hat PTL wie jeder Mitgliedstaat dafür zu sorgen, dass Einrichtungen, die als Gerichte im Sinne des Unionsrechts Bestandteil seines Rechtsbehelfssystems sind, in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gewähren. Neben der Nichtabsetzbarkeit der Mitglieder stellt, so der EuGH, auch „eine der Bedeutung der ausgeübten Funktionen entsprechende Vergütung eine wesentliche Garantie für die richterliche Unabhängigkeit dar“. Vorliegend sieht der EuGH aber keine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit. Denn die Kürzungen erfolgten im Zusammenhang mit einer von der EU an PTL gewährten Finanzhilfe, betrafen allgemein einen großen Teil des portugiesischen öffentlichen Dienstes und galten nur vorübergehend.

EuG: Markenstreit um zwei Streifen auf Schuhen

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteilen vom 01.03.2018 in den Rechtssachen T-85/16 und T-629/16 entschieden, dass adidas sich der Eintragung von zwei Parallelstreifen auf Schuhen als Unionsmarke widersetzen kann. Denn es bestehe die Gefahr, dass die angemeldeten Marken die in der Darstellung von drei Parallelstreifen auf einem Schuh bestehende ältere Marke von adidas in unlauterer Weise ausnutzen. 2009 bzw. 2011 beantragte das belgische Unternehmen Shoe Branding Europe beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung von zwei Unionsmarken für Schuhe bzw. Sicherheitsschuhe mit zwei Streifen. Dagegen legte adidas beim EUIPO Widerspruch ein, woraufhin das EUIPO die Eintragung der beiden von Shoe Branding Europe angemeldeten Marken 2015 bzw. 2016 ablehnte. Das EuG hat mit den Urteilen diese Entscheidung des EUIPO nun bestätigt. Die Argumentation des EUIPO, dass durch die Benutzung der angemeldeten Marken die Wertschätzung der Marke von adidas wahrscheinlich in unlauterer Weise ausgenutzt werde, und Shoe Branding Europe keinen rechtfertigenden Grund für die Benutzung der angemeldeten Marken dargetan habe, sei fehlerfrei.

EuGH: Gerichtliche Zuständigkeit für Fluggastrechte bei Umsteigeflügen

Der EuGH hat mit Urteil vom 07.03.2018 in den verbundenen Rechtssachen C-274/16, C-447/16 und C-448/16 entschieden, dass die Fluggesellschaft, die in einem Mitgliedstaat (MS) nur den ersten Flug eines Umsteigefluges durchgeführt hat, vor den Gerichten am Endziel in einem anderen MS auf Verspätungsentschädigung verklagt werden kann. Das Amtsgericht Düsseldorf und der Bundesgerichtshof hatten den EuGH um Präzisierung der unionsrechtlichen Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit (Brüssel-I-Verordnung) im Fall der Geltendmachung von Fluggastrechten (wie Ausgleichszahlungen wegen Flugverspätung und Boardingverweigerung) bei Umsteigeflügen gebeten. In allen drei Fällen wurde bei einer Fluglinie eine aus zwei Teilstrecken bestehende Gesamtstrecke gebucht. In zwei Fällen wurde der erste Flug durch eine spanische Fluggesellschaft ausgeführt, die nicht Vertragspartner war. Aufgrund einer Verspätung des ersten Flugs bekamen die Fluggäste ihren Anschlussflug nicht und erreichten das Endziel in DEU mit Verspätung. Nach der Brüssel-I-Verordnung kann eine in einem anderen MS ansässige Person vor dem Gericht des Erfüllungsorts verklagt werden, wenn ein Vertrag oder vertragliche Ansprüche Verfahrensgegenstand sind. Der EuGH befand, dass eine Klage auf Ausgleichszahlung gegen das spanische Luftfahrtunternehmen unter die Wendung „Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag“ der Brüssel IVerordnung falle. Es sei davon auszugehen, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber einer anderen Fluggesellschaft und im Namen dieser handele. Die Verträge enthielten eine einheitliche Buchung und begründeten daher die Verpflichtung eines Luftfahrtunternehmens, den Fluggast zum Endziel zu befördern. Für die Fluggesellschaft, die nur die erste Teilstrecke durchführe, sei vorhersehbar, dass die Fluggäste vor den Gerichten am Endziel gegen sie vorgehen können. Daher sei Erfüllungsort der Ankunftsort der zweiten Teilstrecke und die deutschen Gerichte zuständig. Im dritten Fall hatte die beklagte Fluggesellschaft keinen (Wohn-)Sitz im Hoheitsgebiet eines MS: Hier sei die Brüssel I-Verordnung nicht anwendbar.

I n n e r e s

Kommission stellt Toolkit zur Gestaltung und Finanzierung von Integrationsprojekten vor

Am 24.01.2018 hat die Kommission ein Toolkit vorgestellt, dass den Mitgliedstaaten helfen soll, ihre Strategien und Projekte zur Integration von Migranten wirkungsvoll zu gestalten und Finanzierungsmöglichkeiten durch die jeweiligen EU-Förderprogramme im Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020 ausfindig zu machen. Das Toolkit richtet sich dabei insbesondere an nationale und regionale Behörden. Den Schwerpunkt bilden Bereiche, in denen Menschen mit Migrationshintergrund besonders drängenden und akuten Herausforderungen gegenüberstehen, etwa im Bereich Beschäftigung, Bildung, Wohnen oder dem Zugang zu grundlegenden Diensten wie z.B. einer angemessenen Gesundheitsversorgung.

EP verabschiedet Entschließung zur Trockenlegung von Finanzierungsquellen für Terroristen

Mit 533 Stimmen bei 24 Gegenstimmen und 43 Enthaltungen hat das EP am 01.03.2018 eine Entschließung zur Trockenlegung der Finanzierungsquellen für Terroristen angenommen. Die Bekämpfung von Einnahmequellen wie der illegale Handel mit Waren, Schusswaffen, Öl, Drogen, Zigaretten und Kulturgütern sei für die Bekämpfung des Terrorismus von entscheidender Bedeutung, so die Abgeordneten. Die Entschließung sieht u.a. eine verbesserte Koordinierung zwischen Finanzinstituten, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten über eine europäische Plattform für Finanzdaten zur Terrorismusbekämpfung vor. Die Abgeordneten plädieren zudem für die Einrichtung von Listen mit verdächtigen Einzelpersonen und Organisationen, die unter undurchsichtigen Bedingungen agieren und mit hoher Wahrscheinlichkeit in verdächtige Finanzaktivitäten verstrickt sind sowie eine Verpflichtung von Banken, vorausbezahlte Debitkarten streng zu überwachen, um dafür zu sorgen, dass diese Karten nur per Überweisung von identifizierbaren persönlichen Bankkonten aufgeladen werden können. Auch soll es eine stärkere Überwachung von Gebetsstätten, Bildungseinrichtungen und Kulturvereinen im Falle eines begründeten Verdachts auf Verbindungen zu terroristischen Gruppierungen, sowie eine Untersuchung von virtuellen Währungen hinsichtlich deren Auswirkung auf die Terrorismusfinanzierung geben. Im letzteren Fall müsse auch die Notwendigkeit eines EU-Rechtsrahmens geprüft werden.

G e s u n d h e i t  u n d  V e r b r a u c h e r s c h u t z

Kommission: Frauengesundheit hervorheben

Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis wies anlässlich des Weltfrauentages am 08.03.2018 auf Frauengesundheit hin. Anlässlich der Themenvielfalt, die mittlerweile mit dem Weltfrauentag verbunden werde, sei es ihm wichtig, die Anliegen zur Verbesserung der Gesundheit von Frauen zu betonen. Gesundheit sei ein Recht für alle, sie müsse ohne Diskriminierungen zugänglich sein. Staaten hätten die Verpflichtung, den Zugang zu Gesundheitsleistungen und Prävention zu ermöglichen. Als Beispiel nannte Andriukaitis die Bemühungen zum Impfschutz und zur Brustkrebsvorsorge für Frauen. Er verwies hierzu auf die von der Kommission begonnene Brustkrebsinitiative European Commission Initiative on Breast Cancer (ECIBC). Ebenso rief er dazu auf, die jüngst veröffentlichten Publikationen der Kommission zu den nationalen Brustkrebsvorsorgeuntersuchungen zu beachten.

Kommission, OSHA: Prävention arbeitsbedingter Krankheiten

Am 26.02.2018 hat die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (OSHA) auf ihrer Internetseite einen neuen Bereich eröffnet, der ausschließlich arbeitsbedingten Krankheiten gewidmet ist. Die Informationen konzentrieren sich auf Muskel-Skelett-Probleme, Stress und psychische Probleme, arbeitsbedingte Krankheiten, Hautinfektionen und Krankheiten in Verbindung mit biologisch wirksamen Stoffen. Ziel der Agentur ist es, Informationen zu Politik, Prävention und Praxis im Hinblick auf diese Erkrankungen und einen Einblick in die Auswirkungen zu geben. Jedes Jahr würden rund 204.000 Todesfälle in Europa und 2,8 Mio. weltweit verzeichnet, die in direktem Zusammenhang mit arbeitsbedingten Krankheiten stünden.

EFSA, ECDC: Weiterhin hohe antimikrobielle Resistenzen in Lebensmitteln und Futtermitteln

Am 27.02.2018 legte die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) einen aktuellen Bericht über antimikrobielle Resistenzen (AMR) in Menschen, Tieren und Lebensmitteln vor. AMR sind derzeit eine der größten Gefahren für die öffentliche Gesundheit, insbesondere dadurch, dass die Wirksamkeit von Antibiotika zur erforderlichen Behandlungen im Krankheitsfall deutlich einge-schränkt wird. Auf der Datengrundlage aus dem Jahr 2016 wurde u.a. festgestellt, dass Geflügel- und Hühnchenfleisch belastet waren mit resistenten E. coli-Bakterien, Schweine mit Reserveantibiotika-resistenten Staphylococcus aureus-Bakterien. Außerdem war Geflügel mit Resistenzen gegen Reserve-Kombi-Präparate und Breitbandantibiotika belastet. Bei erkrankten Menschen zeigten sich Mehrfachresistenzen gegen Salmonella Kentucky (76,3%) und Salmonella Infantis (39,4%). In vier Mitgliedstaaten erkrankten Europäer an einer hochresistenten und nicht behandelbaren Form der Salmonella Kentucky. Infektionen durch Campylobacter Bakterien, diese beruhen überwiegend auf mangelnder Hygiene bei der Essenszubereitung, zeigten eine sehr hohe Resistenz gegen weit verbreitete Antibiotika: Ciprofloxacin-Resistenz von 54,6% in Campylobacter jejuni und 63,8% in Campylobacter coli, Tetracyclin-Resistenz von 42,8% in Campylobacter jejuni und 64,8% in Campylobacter coli. Insgesamt nahm die Antibiotika-Resistenz europaweit zu.

EP: Gepanschter Honig im Visier der EU

Am 01.03.2018 stimmte das EP über Vorschläge ab, um unter anderem die Verbreitung von verfälschtem Honig auf dem europäischen Markt einzudämmen. Gefordert werden bessere Kontrollen, härtere Strafen und klarere Kennzeichnungen. Bereits am 28.02.2018 diskutierten die Parlamentarier in Brüssel außerdem über besseren Schutz von Bienen und Unterstützung für europäische Imker. In DEU werden nur 20% des Bedarfs von heimischen Honigproduzenten gedeckt. EU-weit liegt der Anteil bei 60%. Rund 200 000 Tonnen Honig importiert die EU jährlich. Neben China sind Mexiko und Ukraine wichtige Exportländer. Nach EP-Angaben erfüllen die importierten Produkte häufig die in der Union geltenden Standards nicht: Bei Tests des gemeinsamen Forschungszentrums fielen 20% der Proben durch. So wird nach Angaben der Forscher etwa Zucker zugesetzt – was bei dem Naturprodukt Honig nicht zulässig ist. Bezogen auf die Kontrollen ist die Resolution ein Appell an die Mitgliedstaaten für eine bessere Umsetzung zu sorgen. Bei der kennzeichnung ist hingegen die Kommission gefordert.