veröffentlicht am 23.03.2018
F i n a n z d i e n s t l e i s t u n g e n
EZB: Geldpolitische Entscheidungen
Auf seiner Sitzung am 08.03.2018 beschloss der EZB-Rat, dass der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 0,00%, 0,25% bzw. -0,40% bleiben. Der EZB-Rat erwartet, dass die Leitzinsen der EZB über einen längeren Zeitraum und weit über den Horizont der Nettoinventarkäufe hinaus auf ihrem derzeitigen Niveau bleiben werden. In Bezug auf nicht standardisierte geldpolitische Maßnahmen bestätigt der EZB-Rat, dass die Nettoankäufe im derzeitigen monatlichen Tempo von 30 Mrd. EUR bis Ende September 2018 oder, falls erforderlich, darüber hinaus laufen sollen, jedenfalls bis der EZB-Rat eine nachhaltige Anpassung des Inflationspfads im Einklang mit seinem Inflationsziel sieht.
F i n a n z e n
Kommission: Legislativpaket zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Die Kommission legte am 21.03.2018 ein Maßnahmenpaket vor, das sicherstellen soll, dass digitale Geschäftsaktivitäten in der EU fair und wachstumsfreundlich besteuert werden. Es enthält einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Regelung der Unternehmensbesteuerung einer bedeutenden digitalen Präsenz, einen Vorschlag für eine Richtlinie über das gemeinsame System der Besteuerung digitaler Dienstleistungen auf Einnahmen aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen, eine Empfehlung in Bezug auf die Unternehmensbesteuerung einer bedeutenden digitalen Präsenz und eine Kommunikation an EP und Rat „Zeit, einen modernen, gerechten und effizienten Steuerstandard für die digitale Wirtschaft zu schaffen“. Die Legislativvorschläge werden dem Rat zur Annahme und dem EP zur Konsultation vorgelegt.
EUR-Gruppe: Tagung am 12.03.2018
Am 12.03.2018 begrüßte die EUR-Gruppe, dass GRI die nach der dritten Überprüfung seines makroökonomischen Anpassungsprogramms noch verbleibenden Vorbedingungen erfüllt habe. Nach Abschluss der diesbezüglichen Verfahren in den Mitgliedstaaten könne die vierte Tranche der Finanzhilfe für GRI im Rahmen des Programms durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in Höhe von 6,7 Mrd. EUR in zwei Raten ausgezahlt werden. Die EUR-Gruppe wurde zudem über die erste Mission der vierten Überprüfung des Programms informiert, die Ende Februar stattfand. Mit Blick auf den EUR-Gipfel am 23.03.2018 erörterte die EUR-Gruppe, wie die Wirtschafts- und Währungsunion vertieft werden könne. Hierzu prüfte sie den Stand der Arbeiten zur Vollendung der Bankenunion und zur Reform des ESM. Auch befasste sie sich mit Haushaltsfragen. Weiter führte die EUR-Gruppe eine kurze Aussprache über die Entwicklung der Inflation und der Wechselkurse im EUR-Währungsgebiet in den letzten Monaten.
Rat: Anpassung der Liste der nicht kooperativen Jurisdiktionen in Steuersachen
Im Rahmen seiner Tagung am 13.03.2018 hat der ECOFIN-Rat ohne Aussprache die Beschlüsse angenommen, Bahrain, die Marshallinseln und St. Lucia von der Liste der nicht kooperativen Jurisdiktionen in Steuersachen zu streichen und die Bahamas, St. Kitts und Nevis und die Amerikanischen Jungferninseln aufzunehmen. Seit der ersten Veröffentlichung der Liste am 05.12.2017 seien Bahrain, die Marshallinseln und St. Lucia auf hoher politischer Ebene Verpflichtungen, die nun sorgfältig überwacht würden, eingegangen. Im Zuge der Bewertung von Ländern und Gebieten, über deren Aufnahme in die Liste noch nicht entschieden worden war, wurden die Bahamas, St. Kitts und Nevis und die Amerikanischen Jungferninseln in die Liste aufgenommen, da sie es versäumt hätten, auf hoher politischer Ebene Verpflichtungen einzugehen, um den Bedenken der EU Rechnung zu tragen. Neben den o.g. Staaten bleiben folgende Länder und Gebiete auf der EU-Liste: Amerikanisch-Samoa, Guam, Namibia, Palau, Samoa, Trinidad und Tobago. Des Weiteren wurden Vorkehrungen getroffen, um das Verfahren für die Erstellung der Liste transparenter zu gestalten. Durch die EU-Liste soll weltweit eine verantwortungsvolle Steuerpolitik gefördert werden, indem die Bemühungen zur Verhinderung von Steuervermeidung, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung verstärkt werden. Die Liste soll mindestens einmal jährlich überprüft werden, doch kann die Ratsarbeitsgruppe „Verhaltenskodex“ jederzeit eine Aktualisierung empfehlen.
Rat: Einigung über Meldepflicht für Steuerintermediäre
Der ECOFIN-Rat hat sich am 13.03.2018 auf einen Vorschlag verständigt, der darauf abzielt, durch mehr Transparenz gegen aggressive grenzüberschreitende Steuerplanung vorzugehen. Demzufolge sollen grundsätzlich Intermediäre, die Steuerplanungsmodelle entwerfen und/oder anbieten, verpflichtet werden, Modelle an Hand festgelegter Kennzeichen zu melden, die als potenziell aggressiv gelten. Die Mitgliedstaaten (MS) sollen ihrerseits verpflichtet werden, die auf diesem Wege erhaltenen Informationen über eine zentrale Datenbank automatisch untereinander auszutauschen. Gegen Intermediäre, die sich nicht an die Transparenzvorschriften halten, sollen durch die MS Strafen verhängt werden. Ziel der geplanten Richtlinie ist es, aggressive Steuerplanung zu verhindern, indem die Tätigkeiten von Steuerintermediären stärker kontrolliert werden. Sobald die Texte in sämtlichen Amtssprachen fertiggestellt sind, werde der Rat die Richtlinie ohne weitere Aussprache annehmen. Die MS müssen diese bis zum 31.12.2018 in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt haben. Die neuen, alle drei Monate zu erfolgenden Meldepflichten, gelten ab dem 01.07.2020. Die Richtlinie erfordert ein einstimmiges Votum im Rat nach Anhörung des EP, das am 01.03.2018 seine Stellungnahme abgegeben hatte (vgl. BaB 05/2018).
EP: Entschließungen zu einer neuen „Gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer“ (GKKB)
Am 15.03.2018 unterstützte das EP die Idee GKKB, die Teil eines umfassenden Vorschlags zur Schaffung einer einheitlichen, klaren und fairen Körperschaftsteuerregelung in der EU sein soll, mit einer Mehrheit von 438 gegen 145 Stimmen bei 69 Enthaltungen. Der Beschluss zur Schaffung der GKKB, noch ohne Konsolidierung, wurde parallel mit einer Mehrheit von 451 gegen 141 Stimmen bei 59 Enthaltungen angenommen. Das EP ist nur im Wege der Konsultation beteiligt.
S o z i a l e s
Kommission, Rat, EP: Dreigliedriger Sozialgipfel in Brüssel
Am 21.03.2018 tagte der Frühjahrssozialgipfel zum Thema Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR). Er bietet ein Forum für den Gedankenaustausch zwischen europäischen Sozialpartnern, der Europäischen Kommission und der Trio-Präsidentschaft und findet vor den Versammlungen des Europäischen Rates im Frühjahr und Herbst statt. Als Hauptthemen erörterten die Teilnehmer, mehr Gewicht auf Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen und soziale Gerechtigkeit im mehrjährigen Finanzrahmen zu legen, neue Formen von Arbeit, Herausforderungen und Chancen für Beschäftigung und sozialen Dialog zu fördern sowie wirtschaftliche und soziale Konvergenz zur Stärkung von Wachstum und Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten. Ratspräsident Donald Tusk dankte den Sozialpartnern für einen guten und konstruktiven Gipfel. Die Wirtschaft wachse weiterhin stärker als erwartet, die Beschäftigungslage bessere sich und die Investitionen zögen an. Wirtschaftswachstum nütze aber wenig, wenn es nicht zu einer besseren Lebensqualität für die Bürger führt. Er habe mit den Sozialpartnern darüber gesprochen, wie soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Effizienz so miteinander kombiniert werden können, dass sich die Lebensqualität, die im Mittelpunkt der politischen Bestrebungen der EU steht, weiter verbessert. Kommissionspräsident Juncker erklärte, seit Beginn der Amtszeit dieser Kommission haben man die sozialen Prioritäten dorthin gestellt, wo sie hingehörten: ins Zentrum der europäischen Agenda. Dazu gehöre die ESSR. Der Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) Visentini, erklärte, die ESSR enthalte viele wichtige Zusagen, werde jedoch nur dann helfen, das Vertrauen der Menschen wiederzugewinnen, wenn sie Anstoß sei für bessere Rechte und Arbeitsbedingungen, die von der EU, den Mitgliedstaaten, Arbeitgebern und Gewerkschaften durchgesetzt werden.
Rat: Zukunft des sozialen Europas nach 2020
Der Rat für Soziales (EPSCO) sprach am 15.03.2018 über die Zukunft des sozialen Europas nach 2020. Die Fachminister legten dar, wie künftige Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigungs- und Sozialpolitik aussehen könnten, um soziale und wirtschaftliche Konvergenzen zu verbessern. Ferner tauschten sie sich darüber aus, wie auf die Auswirkungen des Wandels des Arbeitsmarktes aufgrund der Digitalisierung reagiert werden soll. Die Minister bekräftigten ihr Bekenntnis zu einer Union, in der mehr Möglichkeiten für sozialen Aufstieg und Wirtschaftswachstum bestehen sollen. Es bedürfe angemessener Investitionen, um zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen beizutragen, den sozialen Zusammenhalt zu verbessern und zu Mobilität sowie allgemeiner und beruflicher Bildung für alle anzuregen.
Rat: Rahmen zur Lehrlingsausbildung festgelegt
Am 15.03.2018 hat der Rat für Soziales (EPSCO) einen Vorschlag der Kommission über einen europäischen Rahmen mit Kriterien für eine qualitative sowie effektive Ausbildung angenommen, welcher an die Ratserklärung im Jahr 2013 über eine „Europäische Ausbildungsallianz“ anknüpft. Der Vorschlag erleichtere jungen Menschen den Einstieg in die Berufswelt, schaffe einen Vergleichsrahmen für nationale Ausbildungssysteme und berücksichtige die Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften. Zudem wirke sich eine hochwertige Ausbildung positiv auf ein aktives Bürgertum und die soziale Inklusion aus, da mehr Menschen unabhängig ihrer sozialen Herkunft in den Arbeitsmarkt integriert werden. Als einheitliche Kriterien für Lern- und Arbeitsbedingungen sind beispielsweise eine schriftliche Vereinbarung zwischen Auszubildendem und Ausbilder, ein anerkannter Abschluss, der den Lerneffekt der Ausbildung bestätigt, eine angemessene Kompensation für die Ausbildungszeit, der soziale Schutz für den Auszubildenden, die Bereitstellung von Informationsmaterialien und Ansprechpartnern, welche über Karrierechancen und Fortbildungsmöglichkeiten vor und während der Ausbildung informieren, sowie die pädagogische Hilfestellungen für Lehrer, Ausbilder und Betreuer genannt.
EWSA: Kompetenzen zur Zukunft der Arbeit
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) beschloss am 15.03.2018 einstimmig eine Stellungnahme „Die Zukunft der Arbeit – Aneignung der für die künftige Arbeitswelt notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen“. Die fortschreitende und sich rasch entwickelnde Einführung neuer Technologien, die Digitalisierung und die Robotisierung in der Wirtschaft, aber auch im öffentlichen Sektor, hätten folgenschwere Auswirkungen auf die Produktionssysteme, die Arbeitsbedingungen und die Organisationsmodelle des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft. Um auf diesen Wandel vorbereitet zu sein und reagieren zu können, fordere der EWSA die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips gezielte Strategien zu konzipieren und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern und angemessen anzupassen, nationale Qualifizierungsstrategien mitzugestalten und das Recht auf geeignete Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen aller Altersgruppen sowie Arbeitnehmer und Beschäftigte aller Branchen anzuerkennen. Konkret nannte der EWSA u.a.: Gleichberechtigter Zugang aller EU-Bürger zu hochwertiger frühkindlicher Bildung, Neuausrichtung der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Stärkung der Berufsbildungssysteme, Unterstützung von Tarifverhandlungen und des sozialen Dialogs im Einklang mit den jeweiligen nationalen Systemen der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, damit der Qualifikationsbedarf frühzeitig abgeschätzt werden kann.
EP: Gleichstellung in Handelsabkommen der EU
In seiner Entschließung vom 13.03.2018 zur Gleichstellung der Geschlechter in Handelsabkommen der EU betont das EP, dass die EU verpflichtet sei, eine werteorientierte Handelspolitik zu betreiben, die ein hohes Maß an Schutz der Arbeits- und Umweltrechte sowie die Achtung der Grundfreiheiten und der Menschenrechte, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, umfasst. Die Fraktionen wiesen darauf hin, dass alle EU-Handelsabkommen ein ehrgeiziges und durchsetzbares Kapitel über nachhaltige Entwicklung enthalten müssten. Man weise mit Nachdruck darauf hin, dass Handelsverpflichtungen in EU-Abkommen nie die Menschenrechte, die Rechte der Frauen oder Umweltschutz außer Kraft setzen dürften und dass darin die örtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen seien.
J u s t i z
Rat: MTA beteiligt sich an Europäischer Staatsanwaltschaft
Auf dem Rat der EU-Justizminister am 09.03.2018 in Brüssel hat MTA seine Bereitschaft erklärt, sich an der Europäischen Staatsanwaltschaft (EU-StA) zu beteiligen. Damit wirken nun 22 Mitgliedstaaten (MS) an der Errichtung der neuen EU-Behörde mit. DNK, GBR, HUN, IRL, POL und SWE lehnen eine Teilnahme nach wie vor ab. Die EU-StA wird zuständig sein für die Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität zulasten des EU-Haushalts und von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug mit einem Schaden von mehr als zehn Mio. EUR. Sie wird ihren Sitz in LUX haben und soll Ende 2020 handlungsfähig sein. Die Justizminister hatten auf ihrer Tagung am 12.10.2017 in LUX der Verordnung zur Errichtung der EU-StA im Wege der verstärkten Zusammenarbeit zugestimmt (vgl. BaB 19/2017). Damals waren 20 MS beteiligt: in der Zwischenzeit hatte bereits NDL seine Teilnahme erklärt, nun folgte MTA.
EuGH: Verbot der Doppelbestrafung bei Straf- und Verwaltungsverfahren
Der EuGH hat mit Urteilen vom 20.03.2018 in den Rechtssachen C-524/15 und C-537/16 sowie in den verbundenen Rechtssachen C-596/16 und C-597/16 entschieden, dass die Kumulierung von straf- und verwaltungsrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen bzw. Sanktionen den Grundsatz „ne bis in idem“ (Verbot der Doppelbestrafung) einschränkt. Eine derartige Einschränkung kann seiner Ansicht nach aber gerechtfertigt sein – durch das Ziel der Erhebung der Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten (MS) entsprechend der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG bzw. durch das Ziel der Integrität der Finanzmärkte. Die nationale Regelung, die die Kumulierung zulässt, muss aber verhältnismäßig sein und bestimmte Anforderungen erfüllen – dies zu prüfen, sei Sache des nationalen Gerichts. Mit Blick auf den Mehrwertsteuerfall (C-524/15) sieht der EuGH insofern offenbar keine grundsätzlichen Probleme. Hinsichtlich der italienischen Regelung zur Ahndung von Marktmanipulationen (C-537/16) hat er jedoch Zweifel an deren Verhältnismäßigkeit. Die strafrechtliche Sanktion erscheint ihm als bereits ausreichend zur Ahndung. Mit Blick auf die Rechtssachen C-596/16 und C-597/16 stellt der EuGH fest, dass die Finanzmarktrichtlinie 2003/6/EG, die die MS dazu verpflichtet, wirksame Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen das Verbot von Insidergeschäften vorzusehen, nicht gebietet, dass nach einem rechtskräftigen freisprechenden Strafurteil noch ein Verwaltungsverfahren durchgeführt wird. Italienische Gerichte hatten den EuGH um Präzisierung des Verbots der Doppelbestrafung in Fällen, in denen die Nichtabführung erheblicher Mehrwertsteuerbeträge bzw. Insiderhandel Gegenstand sowohl eines Verwaltungs- als auch eines Strafverfahrens sind, ersucht.
G e s u n d h e i t u n d V e r b r a u c h e r s c h u t z
Kommission, EASPD, PATHWAYS: Abschlusskonferenz „Gesunde Arbeitsplätze und Inklusive Strategien im Arbeitssektor“
Am 20.03.2018 führte das EU-Projektbüro PATHWAYS („PArticipation To Healthy Workplaces And inclusive Strategies in the Work Sector”) seine Abschlusskonferenz in Brüssel durch. Das von der EU finanzierte und von der European Association of Service providers for People with Disabilities (EASPD) unterstützte Projekt lief von 2015 bis 2018 und diente der Entwicklung innovativer Ansätze zur professionellen Integration und Reintegration von Personen mit chronischen Erkrankungen in das Arbeitsleben. Personen mit chronischen Erkrankungen, einschließlich psychischer Erkrankungen, erführen häufig berufliche Probleme, die zu negativen Folgen auf individueller, nationaler und europäischer Ebene führen. Die Zunahme von chronischen Erkrankungen in der Bevölkerung und Wirtschaftskrisen führten zu einer Verschärfung dieser Problematik. Es bestehe hoher Handlungsbedarf, innovative Strategien zur Teilhabe von Personen am Arbeitsmarkt umzusetzen bzw. zu verbessern. 12 Projektpartner in 10 Mitgliedstaaten, aus DEU nahm die Ludwig-Maximilian-Universität München teil, arbeiteten an den vier Hauptzielpunkten: Identifikation von Strategien zur Integration und Reintegration in den Arbeitsmarkt für Menschen mit chronischen Erkrankungen in Europa, Bewertung der Wirksamkeit dieser Strategien, Identifikation von erwerbsbezogenen Bedürfnissen von Personen mit chronischen Erkrankungen in Europa und Entwicklung von Empfehlungen zur Implementierung von effektiven und professionellen (Re-)Integrationsstrategien für Menschen mit chronischen Erkrankungen in Europa.
Kommission: Expertenkonferenz zur Bewertung der niedergelassenen Versorgung
Das von der Kommission berufene Gremium von „Experten zur Bewertung der niedergelassenen Versorgung“ („Expert Panel on effective ways of investing in Health“, EXPH) tagte am 20.03.2018 in Brüssel und hat dabei seine neuen Studien und Empfehlungen veröffentlicht. Zum einen haben die Mitglieder ein System von Bewertungsmaßstäben erarbeitet, mit denen sich die Effektivität der niedergelassenen Versorgung feststellen lässt. Das Dokument sei als Empfehlung für Entscheidungsträger in Gesundheitswesen gedacht, die grenzüberschreitende Vergleiche mit als Entscheidungsgrundlage für eigenes Handeln heranziehen wollen. Die Experten beschäftigen sich in einer zweiten Studie mit einem grenzüberschreitenden Vergleich des Zugangs zur Gesundheitsversorgung. Im Lichte der Bemühungen der Europäischen Union um einen Abbau der Ungleichheiten bei der Gesundheitsversorgung prüfen die Experten abschließend den möglichen Einsatz von Struktur- oder Forschungsfonds sowie der Europäischen Referenznetzwerke. Die Europäischen Referenznetzwerke sind von der EU offiziell zugelassene grenzüberschreitende Konsortien von Krankenhäusern, die im Bereich seltene Erkrankungen gemeinsam forschen und Patienten behandeln. Aus DEU nehmen dabei rund 120 Kliniken und Abteilungen teil, vier der insgesamt 24 Netzwerke werden aus DEU heraus koordiniert.
EP: Zustimmung zum Sitz der EU-Arzneimittelagentur in Amsterdam
Das EP billigte am 15.03.2018 den Vorschlag für eine Verordnung über die Verlagerung des Sitzes der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) von London nach Amsterdam mit geringen Abänderungen. Die Kommission und die zuständigen NDL-Behörden müssten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die Agentur spätestens am 01.01.2019 an ihren provisorischen Sitz und spätestens am 16.11.2019 an ihren endgültigen Sitz umziehen könne.
Kommission: Wissenszentrum für Lebensmittelqualität und Bekämpfung von Lebensmittelbetrug in Straßburg eingerichtet
Die Kommission richtete mit Wirkung zum 13.03.2018 in Straßburg ein Wissenszentrum für Lebensmittelqualität und Bekämpfung von Lebensmittelbetrug ein. Damit reagiert sie auf die Sorgen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf die Lebensmittelqualität und betrügerische Praktiken im Lebensmittelbereich. Das Wissenszentrum wird aus einem Netz kommissionsinterner und -externer Expertinnen und Experten gebildet. Es wird die politischen Entscheidungsträger in der EU und die nationalen Behörden durch die Bereitstellung und Weiterleitung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse über Lebensmittelbetrug und Probleme bei der Lebensmittelqualität unterstützen. Hintergrund der Maßnahmen ist, dass Lebensmittelbetrug und Probleme bei der Qualität von Lebensmitteln zu Vertrauensverlusten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen und sich von den landwirtschaftlichen Betrieben bis hin zum Einzelhandel schädlich auf die gesamte Lebensmittelversorgungskette in Europa auswirken. Tibor Navracsics, Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport und zuständig für die Gemeinsame Forschungsstelle, eröffnete das neue Wissenszentrum in Straßburg in Anwesenheit des für die Energieunion zuständigen Kommissionsvizepräsidenten Maros Sefcovic und der Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová. Das Wissenszentrum wird Newsletter, interaktive Karten, Datenbanken und regelmäßige Berichte erstellen und öffentlich zugänglich machen. Es wird vollständig von der Kommission finanziert. Die Größe der verschiedenen Expertengruppen hängt von den jeweiligen Arbeitsthemen ab. Darüber hinaus wird das Wissenszentrum das Europäische Netz zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug ergänzen, indem es als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik dient.
I n n e r e s
Kommission: Fortschrittsbericht zur Europäischen Migrationsagenda
In ihrem am 14.03.2018 vorgestellten Fortschrittsbericht zur Europäischen Migrationsagenda zieht die Kommission eine positive Bilanz ihrer bisherigen Maßnahmen, hält aber weitere Anstrengungen für erforderlich. Die größte Anzahl von Menschen nutze nach wie vor die zentrale Mittelmeerroute nach Europa, auch wenn die Zahl der Abfahrten aus Libyen seit Mitte Juli 2017 beträchtlich zurückgegangen sei. Mit Sorge betrachte die Kommission die Außengrenze der EU zu Serbien. Dort seien zuletzt die meisten illegalen Grenzübertritte festgestellt worden. Die liberalen Visumsregelungen Serbiens gegenüber dem Iran führten zudem zu einer verstärkten Einreise iranischer Staatsangehöriger über den Flughafen Belgrad, die von dort aus versuchten über Montenegro oder Bosnien-Herzegowina weiter in Richtung EU zu reisen. Die Neuansiedlung aus der Türkei im Rahmen der EU/Türkei-Erklärung schreite weiter voran, auch wenn diese sich zuletzt etwas verlangsamt habe. Seit November 2017 seien weitere 1.122 Personen umgesiedelt worden und damit die Zahl der Umsiedlungen insgesamt auf 12.476 Menschen weiter angestiegen. Im Gegenzug sei es gelungen, die Rückführungen von GRI zurück in die Türkei zu beschleunigen, so dass der Rückstand bei der Entscheidung der Asylverfahren weiter abgebaut werden konnte. Mit Blick auf die derzeit noch bestehenden erheblichen Lücken bei der Bereitstellung von Personal und Material für operative Tätigkeiten der Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache zeigt sich die Kommission besorgt und ruft die Mitgliedstaaten (MS) zu mehr Unterstützung auf. Gleiches gilt für die bislang nur schleppende Umsetzung der Empfehlungen der Agentur, die diese im Rahmen ihrer Schwachstellenanalysen beim Grenzmanagement ausgesprochen hat. Positiv bewertet die Kommission die rund 40.000 Zusagen von bislang 19 MS hinsichtlich der geplanten Neuansiedlung von weiteren 50.000 Schutzbedürftigen bis Oktober 2017, mit der teilweise bereits begonnen wurde.