veröffentlicht am 06.04.2018
F i n a n z d i e n s t l e i s t u n g e n
Kommission, Vorschläge zur Senkung der Kosten für grenzüberschreitende Zahlungen veröffentlicht
Die Kommission hat am 28.03.2018 zwei Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen vorgeschlagen, wodurch die Kosten aller auf EUR lautenden Zahlungen innerhalb der EU gesenkt und der gemeinsame Zahlungsverkehrsmarkt für Verbraucher vereinheitlicht werden sollen. Konkret sieht der Vorschlag erstens vor, dass für alle grenzüberschreitenden Zahlungen in EUR innerhalb der EU nun auch außerhalb des Euroraums derselbe Preis (d. h. ein geringes oder kein Entgelt) erhoben wird, wie für inländische Zahlungen in der lokalen amtlichen Währung. Dies soll dazu führen, dass einem Nutzer eines Zahlungsdienstes (Verbraucher oder Unternehmen) bei Tätigung einer grenzüberschreitenden Transaktion (Überweisung, Kartenzahlung, Bargeldabhebung) in EUR derselbe Preis berechnet wird, wie für eine entsprechende inländische Transaktion in der amtlichen Währung des Mitgliedstaats, aus dem die Transaktion übermittelt oder in dem sie empfangen wird. Zweitens soll durch den Vorschlag die Transparenz und der Wettbewerb von Währungsumrechnungsdiensten verbessert werden, wenn Verbraucher Waren oder Dienstleistungen in einer anderen Währung als ihrer Heimatwährung erwerben. Somit sollen die Verbraucher umfassend über die Kosten einer Währungsumrechnung informiert werden und dann entscheiden, ob sie die Zahlung in lokaler Währung oder in ihrer Heimatwährung vornehmen wollen. Hierfür soll die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) beauftragt werden, innerhalb der nächsten drei Jahre die notwendigen technischen Regulierungsstandards zu erarbeiten, um für mehr Transparenz zu sorgen. Während dieser Übergangszeit soll eine Obergrenze für Währungsumrechnungsentgelte festlegt werden
F i n a n z e n
Kommission: Einleitung einer eingehenden Untersuchung der steuerlichen Behandlung von Inter IKEA in NDL
Am 27.03.2018 veröffentlichte die Kommission eine vorläufige Fassung ihrer Entscheidung vom 18.12.2017 zur Einleitung einer eingehenden Untersuchung der steuerlichen Behandlung von Inter IKEA, einer der beiden Gruppen, die das IKEA-Geschäft betreiben. Darin äußert sie Bedenken, dass zwei niederländische Steuerregelungen es Inter IKEA ermöglicht haben könnten, weniger Steuern zu zahlen, und ihnen somit einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen verschafft haben könnten. Dies verstoße gegen die EU-Beihilfevorschriften. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt den NDL und interessierten Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme.
ESM: Board of Directors genehmigt 6,7 Mrd. EUR Kredittranche für GRI
Am 27.03.2018 genehmigte der Verwaltungsrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) die vierte Tranche der ESM-Finanzhilfe in Höhe von 6,7 Mrd. EUR für GRI. Dieser Beschluss folgt auf den Abschluss aller früheren Maßnahmen durch die griechische Regierung und die anschließende Genehmigung der Zusatzvereinbarung durch den ESM-Gouverneursrat. Die Tranche wird für den Schuldendienst, die inländische Rückstandsverrechnung und die Einrichtung eines Bargeldpuffers verwendet. Der Verwaltungsrat genehmigte auch eine Änderung des Abkommens über die Finanzhilfefazilität (FFA) zwischen der ESM und GRI.
S o z i a l e s
FUEV: „Minority SafePack“-Initiative erreicht mehr als eine Million Unterschriften
Die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) hat zur Zeichnungsfrist am 03.04.2018 für ihre europäische Bürgerinitiative „Minority SafePack“ die nötige Anzahl von Unterschriften erreicht. Mit etwa 1,2 Mio. Unterschriften wurde der Sollwert klar übertroffen, auch das Länderquorum wurde erfüllt. Mit der Bürgerinitiative erhob FUEV die Forderung, Angehörige nationaler und Sprachminderheiten in der EU besser zu schützen. Bislang gibt es seitens der EU keine Rechtsvorschriften zum Umgang, zum Schutz und zur Förderung von nationalen und/oder sprachlichen Minderheiten. Die Initiative wurde von den Verbänden der deutschen Heimatvertriebenen sowie der in DEU ansässigen Minderheiten der Dänen, Friesen, Sorben, Roma und Sinti unterstützt. Die Initiative und ihr Erfolg sind nach Auffassung der FUEV hervorragende Signale dafür, dass die Partizipationsmöglichkeiten seitens der Unionsbürger genutzt werden und der Wille bestehe, die Europapolitik aktiv mitzugestalten. Etwa 50 Mio. Unionsbürger gehörten einer autochthonen Minderheit an. Das EP hatte sich bereits in einem Entschließungsantrag am 08.02.2018 über alle Fraktionen hinweg mit großer Mehrheit dazu bekannt, die Rechte der Minderheiten in der Union stärker in den Fokus zu nehmen. Über 80% der erforderlichen Unterschriften wurden allein in HUN und ROM geleistet. zu bieten und einen geregelten Ablauf in der Hypothekenvergabe sicherzustellen.
Kommission, COFACE: Verbesserung der digitalen Sicherheit für Kinder und Jugendliche
Am 21.03.2018 nahm der Europäische Familienverband COFACE an einem Treffen zwischen der Kommissarin für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Mariya Gabriel, und der „Alliance to Better Protect Minors Online“, einer Multi-Stakeholder-Initiative zur Bekämpfung gefährlicher Inhalte im Internet, teil. Bei dem Treffen ging es um die Evaluation der bereits gemachten Fortschritte im Bereich des digitalen Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Zudem wurden Problemfelder erörtert, in denen Bedarf für weitere Maßnahmen bestehe. Eltern benötigten immer mehr Hilfe, um den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden und ihre Kinder adäquat vor gefährlichen Inhalten in der digitalen Welt schützen zu können. Abhilfe könne durch eine Ausweitung der Bildung im Umgang mit digitalen Medien, Warn- und Berichtsmechanismen, eine bessere Altersverifizierung für bestimmte Inhalte und Seiten oder durch Werkzeuge, die eine bessere Kontrolle für Eltern ermöglichen, geschaffen werden. Zudem sei die Kooperation zwischen privaten Unternehmen, der Zivilgesellschaft und öffentlichen Institutionen unerlässlich, um ein sicheres digitales Umfeld zu schaffen. COFACE stellte dabei seine Arbeit und Ideen zur Verbesserung der digitalen Sicherheit im Laufe der Diskussion am Runden Tisch vor.
Kommission: Überwachung der Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR)
Die Kommission veröffentlichte am 21.03.2018 eine Mitteilung zur Überwachung der Umsetzung der ESSR. Die ESSR ist als Kompass für eine erneuerte Aufwärtskonvergenz in Richtung besserer Arbeits- und Lebensbedingungen in der EU angelegt. Sie legt 20 Grundsätze für Chancengleichheit, Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und Inklusion vor. Der ER billigte Schlussfolgerungen zur ESSR auf dem Gipfel am 14.12.2017. Die Kommission setzt sich laut der Mitteilung nun nachdrücklich für die durchgängige Berücksichtigung der Prioritäten der ESSR in allen Politikbereichen ein. Die Stärkung der politischen Koordinierung der ESSR im Rahmen des Europäischen Semesters könne, laut Kommission, erfolgen durch Berücksichtigung der Prioritäten der ESSR in der Analyse der ergriffenen Maßnahmen und der auf nationaler Ebene erzielten Fortschritte, durch Bereitstellung technischer Hilfe, Unterstützung von Leistungsvergleichen, Austausch bewährter Verfahren zwischen Mitgliedstaaten und Interessengruppen und durch Leistungsscreening im Beschäftigungs- und Sozialbereich auf der Grundlage des neuen sozialpolitischen „Scoreboards“ (Berichtsverfahren). Zuständigkeiten und Instrumente zur Umsetzung der ESSR lägen überwiegend bei lokalen, regionalen und nationalen Behörden, Sozialpartnern sowie der Zivilgesellschaft. Daher seien überwiegend die Mitgliedstaaten verantwortlich, so die Kommission. Außerdem komme den Sozialpartnern je nach ihrer Autonomie eine entscheidende Rolle zu. Das Europäische Semester für die Koordinierung der Politik bietet ein angemessenes Instrument für die Überwachung der Fortschritte. Es baue auf einer eingehenden Analyse unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Situation der einzelnen Länder auf. Das erfordere keine neuen Instrumente und stelle keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten dar.
EP: Trilogeinigung zur Entsendung von Arbeitnehmern
Am 19.03.2018 einigten sich EP, Kommission und ER im Trilog über Details im Rahmen eines Kompromisses zur Entsenderichtlinie. Der Beschluss stützt sich auf die vorläufige Übereinstimmung vom 01.03.2018, dass Arbeitnehmer durch die maßgebliche Gesetzgebung, auch im Falle einer betrügerischen Entsendung, Unterstützung finden. Weiterhin lag der Fokus auf der festgeschriebenen Entsendungsdauer von zwölf Monaten und der Option zur Beschäftigungsverlängerung von sechs Monaten. Die Entlohnung der Beschäftigung, sowie eingeschlossene Boni, sollen sich an den Gehaltsätzen des Gastlandes ausrichten. Die Umsetzungsfrist der Anordnung ist auf zwei Jahre festgelegt.
J u s t i z
Kommission: Gespräche mit Facebook über Datenmissbrauch
Justizkommissarin Vera Jourová hat am 05.04.2018 mit der Vorsitzenden der EUDatenschutzbehörden, Andrea Jelinek, über den Datenmissbrauch von Facebook- Nutzern gesprochen. Sie hat angekündigt, dass die Kommission in den kommenden Tagen auf hoher Ebene Gespräche mit Facebook anbahnen wird. Jourová hatte die Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg schriftlich zu weiteren Erläuterungen aufgefordert, woraufhin Facebook Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisierte. Jourová wird auch mit der britischen Datenschutzbehörde (ICO), die die europäische Untersuchung leitet, und mit der amerikanischen Federal Trade Commission, die ebenfalls eine Untersuchung eingeleitet hat, Kontakt aufnehmen, um sich über den jeweiligen Stand zu informieren.
EP: Abstimmung über EP-Bewerber für Auswahlausschuss zur Ernennung des Europäischen Generalstaatsanwalts
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat am 27.03.2018 über den vom EP vorzuschlagenden Bewerber für den Auswahlausschuss zur Ernennung des Europäischen Generalstaatsanwalts abgestimmt und MdEP Rachida Dati (EVP/FRA), ehemalige französische Justizministerin, gewählt. Der Auswahlausschuss hat die Aufgabe, eine Auswahlliste qualifizierter Bewerber zu erstellen, die dem EP und dem Rat zur Vorbereitung der Ernennung des Europäischen Generalstaatsanwalts vorzulegen ist. Der Europäische Generalstaatsanwalt wird die neue Europäische Staatsanwaltschaft mit Sitz in LUX leiten. Sie soll Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen (vgl. zuletzt BaB 06/2018). Der Auswahlausschuss setzt sich gemäß Art. 14 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 über die Europäische Staatsanwaltschaft aus zwölf Personen zusammen, die aus dem Kreis ehemaliger Mitglieder des EuGH, des Europäischen Rechnungshofs und Eurojust sowie qualifizierter Juristen, u.a. Angehöriger der Justiz, aus den Mitgliedstaaten ausgewählt werden. Das EP schlägt ein Mitglied des Auswahlausschusses vor.