SPD Kranichstein für Änderung des Mindestlohngesetzes

Darmstadt, den 12. Juni 2016

Einstimmig wurde unserer Initiativantrag zur Änderung des Mindestlohngesetzes auf dem Unterbezirksparteitag der SPD Darmstadt am 11.06.2016 beschlossen:

Initiativantrag des Ortsvereins Darmstadt-Kranichstein für den Parteitag des SPD UB Darmstadt zur Änderung des Mindestlohngesetzes

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:

Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) soll dahingehend geändert werden, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, auf die die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch haben, bei der Ermittlung der Höhe des relevanten Stundenlohnes außer Acht bleiben.

Begründung:

Der Mindestlohn war das zentrale Wahlversprechen der SPD im letzten Bundestagswahlkampf. Es wurde seitens der SPD der Eindruck vermittelt, im Fokus stünde nur der Stundenverdienst von mindestens 8,50 €. Von Anrechnungen irgendwelcher Sonderzahlungen war nie die Rede. Viele Bürger haben im Vertrauen auf eine finanzielle Besserstellung die SPD gewählt.

Nach dem am 25.05.2016 ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZ 5 AZR 135/16) dürfen Arbeitgeber vertragliche Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen wie auch Lohnzuschläge mit dem Mindestlohn verrechnen, soweit sie Entgelt für geleistete Arbeit sind.

Die Möglichkeit der Anrechnung von Sonderzahlungen wird nicht dem Koalitionspartner zugerechnet werden. Das Gesetz wurde von einem SPD geführten Ministerium entworfen. Mit der überraschenden Anrechnungsmöglichkeit wird die Kompetenz der SPD in Frage gestellt. Noch schlimmer: Viele Wähler und Wählerinnen könnten dieses als Wahlbetrug der SPD betrachten. Das Vertrauen, dass die SPD sich für sozial schwache Menschen einsetzt, ginge verloren.

Politik muss sich endlich ihrer Verantwortung stellen und Gesetze verabschieden, die den Gerichten nur wenig Interpretations- und Auslegungsmöglichkeiten bieten. Gerichte dürfen aufgrund unklarer gesetzlicher Bestimmungen nicht Entscheidungen treffen können, die nicht im Sinne der an der Gesetzgebung beteiligten politischen Parteien sind.

Bei der Abfrage, ob die SPD Mitglieder für eine Koalition mit der CDU/CSU sind, stand das Thema Mindestlohn ebenfalls an oberster Stelle. Auch im Koalitionsvertrag steht nichts von einer Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindestlohn. Auch die SPD Mitglieder sind von falschen Voraussetzungen ausgegangen.
Eine Nachbesserung des Gesetzes ist dringend erforderlich. Wegen der hohen Bedeutung, die das Mindestlohngesetz für die SPD hat, sollte sich die SPD nicht abspeisen lassen. Nötigenfalls sollte der Fortbestand der Koalition in Frage gestellt werden.